Investitionskredite nützen den Bürgern mit der Investition, belasten sie aber auch durch Zins- und Tilgungsabgaben. Müssen nun Investitionen, etwa Bauprojekte, noch abbezahlt werden, nachdem sie abgeschrieben sind, also nachdem die Nutzungszeit der Investition abgelaufen ist, so muss die Nachfolgegeneration finanziell für diese Investition aufkommen, ohne sie nutzen zu können. Dies ist nicht gerecht. Für eine angestrebte „Generationengerechtigkeit von Krediten“ ist es also unerlässlich, dass sich die Verschuldungszeit auf die Nutzungszeit einer Investition beschränkt und die Stadtverordneten dazu nach §114j HGO über die Kreditkonditionen befinden. Die offiziellen Abschreibungszeiten sind für diesen Zweck ein gutes Maß.
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