Vorwort
Am 26. September 2021 findet in Deutschland die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Bislang haben drei Parteien einen Kanzlerkandidaten bzw. eine Kanzlerkandidatin nominiert. Es darf ein spannender Wahlkampf erwartet werden, der sich auch in unserer Stadt Bad Soden am Taunus zeigen wird.
Im Frühjahr dieses Jahres haben wir schon einen spannenden Wahlkampf zur Kommunalwahl erlebt. Erfahrungsgemäß geht jeder Wahlkampf mit grundrechtlich geschützter Wahlwerbung einher.
Ziel aller diese Selbstverpflichtung unterzeichnenden Parteien ist es, die Wahlwerbung in Form von Plakaten zu reduzieren und zu begrenzen.
Selbstverpflichtungen der unterzeichnenden Parteien
Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich auf freiwilliger Basis, im anstehenden Wahlkampf die Anzahl der Plakatstandorte (bis zu zwei Plakate pro Standort; als Plakatstandort zählen auch sogenannte Plakataufsteller) in Bad Soden am Taunus zu beschränken. Insgesamt will keine der Parteien an mehr als 100 Standorte plakatieren. Außerdem will keine Partei mehr als 10 Großflächenplakate (Wesselmänner, Bauzaunbanner, o.ä.) aufstellen.
Die Begrenzungen beziehen sich auf alle Parteigliederungen und -vereinigungen insgesamt. Die Vorstände der unterzeichnenden Parteien werden entsprechend versuchen auf die Gliederungen und Vereinigungen einzuwirken. Dies gilt auch für Plakate der Direktkandidaten.
Gezeichnet: CDU (Bad Soden), SPD (Bad Soden), Bündnis 90 / Die Grünen (Bad Soden), FDP (Bad Soden), Die Linke (Main-Taunus-Kreis), VOLT (Hessen)
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